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KFZ-Versicherung kündigen

Wann darf eine KFZ-Versicherung gekündigt werden? Wie sollte eine KFZ-Versicherung Kündigung aussehen? Erfahren Sie hier alles, was Sie über das KFZ-Versicherung Kündigen wissen sollten.

KFZ-Versicherungen können bei Erfüllung unterschiedlicher Voraussetzungen gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung setzt stets voraus, dass die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zur Jahreshauptfälligkeit beim Versicherer eingereicht wird. Die Jahreshauptfälligkeit fällt bei den meisten KFZ-Versicherungen auf den 01.01. eines Jahres. Nur in sehr wenigen Ausnahmen gelten andere Daten.

Kann auch vorher gekündigt werden?

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die KFZ-Versicherung außerhalb der gesetzten Frist zu kündigen. So wäre etwa eine Kündigung infolge einer Beitragserhöhung rechtens. Allerdings nur, solange sich im Gegenzug zur Beitragserhöhung nicht die Leistungen verbessern. In solch einem Fall muss die schriftliche Kündigung der KFZ-Versicherung binnen eines Monats nach Bekanntwerden der Beitragserhöhung bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Sofern die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist, wirkt diese sofort. Es sei denn, die Beitragserhöhung selber hat noch nicht stattgefunden. Dann kann die Kündigung frühstens mit dem Tag der Erhöhung wirksam gemacht werden.

Bei einem Totalschaden, einer Verschrottung, einem Verkauf oder einem Fahrzeugwechseln kann der Versicherungsnehmer ebenfalls von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz direkt mit der Abmeldung des versicherten Fahrzeuges.

Auch nach der Regulierung eines Schadenfalls kann der Versicherungsnehmer eine Kündigung aussprechen. Allerdings ist diese Art der Kündigung nicht zu empfehlen. Denn möglicherweise berechnet der Versicherer dennoch den vollen Jahresbeitrag, was laut Versicherungsverträge zumeist auch rechtlich ist.

Worauf beim KFZ-Versicherung Kündigen geachtet werden sollte

Es ist stets zu empfehlen, eine KFZ-Versicherung frühstens nach einer Laufzeit von einem Jahr zu kündigen. Anderenfalls kann der Versicherungsgeber den gekündigten Vertrag auf Basis eines Kurztarifs sehr teuer berechnen. Solche Klauseln lassen sich jedoch im Versicherungsvertrag finden. Kündigungswillige sollte daher stets vorab prüfen. Darüber hinaus ist es ratsam, dass Kündigungsschreiben ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder es direkt bei der Versicherungsgesellschaft einzureichen.