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Die Insassenversicherung

Für mehr zusätzliche Absicherung können Fahrzeugfahrer mit der Insassenversicherung sorgen. Diese widmet sich den Folgen eines Unfalles, welche Auswirkungen auf die Insassen des Fahrzeuges haben.

Die Insassenversicherung gilt als freiwillige Versicherung und kann einen zusätzlichen Schutz für die Insassen des Fahrzeuges darstellen. Hierbei handelt es sich um eine reine Summenversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherungsgeber im Falle eines Unfalls eine Leistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erbringt. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Unfall wie verursacht hat.

Leistungen einer Insassenversicherung

Die Insassenversicherung bietet unterschiedliche Leistungen, die wahlweise genutzt werden können. So zum Beispiel die finanzielle Leistungserbringung bei Tod eines Insassen. Dabei muss der Tod nicht unmittelbar während oder nach dem Unfall geschehen. Auch wenn dieser innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall und aufgrund dessen eintritt, erbringt die Insassenversicherung eine entsprechende, finanzielle Leistung. Führt ein Unfall jedoch nicht zum Tod, sondern zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, unabhängig davon ob körperlich oder geistig, zahlt der Versicherer eine Invaliditätsleistung in vorher festgelegter Höhe.  Des Weiteren zahlt die Insassenversicherung auf Wunsch auch Krankentage- und Krankhaustagegelder an die Insassen, sofern diese aufgrund des Unfalls längere Zeit krank sind. Das Krankentagegeld wird jedoch längstens über einen Zeitraum von einem Jahr erbracht. Das Krankenhaustagegeld hingegen bis zu zwei Jahre.

Versicherungsarten der Insassenversicherung

Für die Insassenversicherung sind zwei verschiedene Versicherungsarten vorgesehen. So gibt es auf der einen Seite das Pauschalsystem, bei welchem eine einheitliche Versicherungssumme für das gesamte Fahrzeug festgelegt wird. Im Leistungsfall wird diese Versicherungssumme durch die Anzahl der Fahrzeuginsassen geteilt. Sofern sich mehr als ein Insasse im Fahrzeug befindet. Erhöht sich die vereinbarte Versicherungsleistung um 50% pro Kopf.

Neben dem Pauschalsystem gibt es auch das Platzsystem. Hierbei wird jeder Fahrzeugplatz mit einer eigenen Versicherungssumme versichert. Dadurch erhält jeder Insasse im Leistungsfall einen eigenen Versicherungsbetrag, welcher abhängig vom Fahrzeugplatz ist. Auch der Fahrerplatz kann bei dem Platzsystem mitversichert werden. Auf Wunsch ist jedoch auch ein Ausschluss möglich.